Hauptnavigation

Sparkassen-Fördermittel

Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinnütziges Engagement in ihrem Geschäftsgebiet zu fördern und die Entwicklung der Region zu unterstützen

Heimat gestalten

Bis zum 31.12.2023 haben Sie die Möglichkeit, uns mitzuteilen, wo der Schuh drückt. Wir sind aktiv auf der Suche nach gemeinwohlorientierten Organisationen, die wir unterstützen möchten. Und dabei ist es ganz egal, ob der Sportverein um die Ecke neue Tornetze benötigt, die Tierschutzorganisation Futterkörbe bestellen möchte, oder die lokale Tafel auf Sachspenden angewiesen ist. All diese kleinen oder auch großen Veränderungen, an denen die Sparkasse Jena-Saale Holzland tatkräftig unterstützen kann, sollen hier ein Gehör finden. Je nachhaltiger und sozialer, desto besser. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, auch direktes Feedback an uns zu formulieren. Schreiben Sie, was Ihnen auf der Seele liegt und helfen Sie uns, im neuen Jahr einige Schritte in die richtige Richtung zu gehen.

Sparkassen-Förderung

Wir freuen uns, dass Sie zur Finanzierung Ihrer gemeinnützigen Projekte eine Zusammenarbeit mit der Sparkasse Jena-Saale-Holzland in Erwägung ziehen. Bitte füllen Sie für Ihre Initiative das beistehende Antragsformular aus und senden Sie dieses an vm@s-jena.de.

Ob eine Maßnahme gefördert wird bzw. in welcher Art und Weise die Förderung gestaltet werden kann, hängt von einigen Faktoren ab.

Bitte beachten Sie die hier genannten Kriterien.

Details

Was für Kriterien müssen für eine Förderung erfüllt werden?

Die zu fördernde Einrichtung/das zu fördernde Projekt soll gemeinnützigen Charakter haben. Es werden vorrangig gemeinnützige oder mildtätige Vereine und Einrichtungen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts gefördert. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden sowie deren Einrichtungen erfolgt mit der Kopie des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheids. Die antragstellende Einrichtung muss ihren Sitz in Jena bzw. dem Saale-Holzland-Kreis haben, dort aktiv sein und mit uns direkt in Verbindung treten.

Die Adressaten der gemeinnützigen Maßnahme sind Bürger, gemeinnützige Einrichtungen, Umwelt- und Tierschutz sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung in Jena und dem Saale-Holzland-Kreis. Zudem werden Maßnahmen unterstützt, welche die Region in ihrer Wirtschaftskraft sowie als Technologiestandort stärken und entwickeln.

Die zu fördernde Einrichtung muss Kunde der Sparkasse Jena-Saale-Holzland sein und eine aktive Partnerschaft zu dieser pflegen bzw. anstreben.

Die geplante finanzielle Absicherung des zur Förderung beantragten Projektes/Vorhabens ist in geeigneter Weise zu belegen. Dies gilt als Bestandteil des Antrages.

Der Antrag zur Förderung geht mindestens 8 Wochen vor Beginn einer Maßnahme/eines Projektes im Vertriebsmanagement der Sparkasse Jena ein.

Nicht gefördert werden:

  • regelmäßige Aufwendungen z.B. für Personal- und Sachkosten,
  • Miete etc.
  • Fahrten/Reisen oder Maßnahmen/Veranstaltungen außerhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Jena-Saale- Holzland
  • interne Feiern
  • Projekte von privaten Personen/Gruppen bzw. Wirtschaftsunternehmen
Mögliche Arten der Förderung
Sponsoring

Leistung der Sparkasse:

  • Unternehmensprodukte und –leistungen (z.B. Gutscheine für Fondsanteile, PS-Lose etc.)
  • Dienst-und Sachleistungen, Know-How (z.B. Ausleihe von Sparkassenfahrzeugen/- equipment, Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben)
  • Geldleistung
  • geldwerte Leistungen (z.B. Auslegen/Anbringen von Informationsmaterialien, Flyern, Plakaten; Schaltung Kontoauszugstext etc.)

Gegenleistung des Sponsoringnehmers:

Nutzung des Sponsoringumfeldes für die Präsentation des Sponsors Sparkasse mittels verschiedener Maßnahmen (individuell abzustimmen)

Verpflichtung des Sponsoringnehmers:

Einreichung geeigneten Dokumentationsmateriales zum Nachweis der erbrachten Gegenleistungen bis 2 Monate nach Eingang der Förderung

PS-Spenden

Leistung der Sparkasse:

Finanzielle Förderung von konkreten Anschaffungen in Form einer Spende aus der PS-Lotterie der Thüringer Sparkassen

Besonderheiten:

Vergabe an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, nicht an Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft (Ausnahme Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen)

Verpflichtung des Spendenempfängers:

Einreichung einer Empfangsbestätigung mit Benennung von Betrag und Anschaffungsobjekt(e) bis 2 Monate nach Eingang der Förderung.Bitte Blankoformular zum Download nutzen.

Spenden

Leistung der Sparkasse:

  • Geldspende
  • Sachspende (nach Einzelfallabstimmung)

Besonderheit:

Vergabe ausschließlich an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, die eine Spendenbestätigung ausstellen können

Verpflichtung des Spendenempfängers:

Einreichung einer Spendenbestätigung mit aktuell gültigem Formular bis 2 Monate nach Eingang der Förderung. Vereine: Bitte Blankoformular zum Download nutzen.

 Cookie Branding
i